Die Kosten der Behandlungspflege werden in der Regel ganz von der Krankenkasse übernommen. Sie müssen aber vom Arzt verordnet werden.
Kosten der Grundpflege müssen in jedem Fall vorher geprüft werden, da hier gesetzliche Richtlinien zu beachten sind.
Es können Privatanteile entstehen, d.h.,
sollte das bewilligte Pflegegeld nicht ausreichen, muss der Differenzbetrag aufgezahlt werden.
Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen